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Fachgebiet Handelsrecht

Mit dem Begriff Handelsrecht, das sich als ein spezielles Privatrecht beschreibt, ist die Ganzheit der Rechtsnormen für Kaufleute gemeint. Das Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland als auch das Internationale Handelsrecht sind sogenannte „subjektive Systeme“. D.h. das Recht gilt nur für den Fall, das zumindest eine der beiden beteiligten Parteien, der sogenannten Rechtssubjekte, eine Kaufmannseigenschaft hat.

Das Handelsrecht hat im Übrigen nicht nur Gültigkeit für den Handel von Kaufleuten, sondern ebenfalls für die Urerzeugung generell, für Handwerk und Industrie und ebenso für die Masse der Dienstleister außerhalb freier Berufe, wie beispielsweise Kinos, Gaststätten oder Taxiunternehmen. Das Handelsrecht kennen eine ganze Reihe von jeweiligen Spezialgesetzen und Nebengesetzen. So gibt es als wichtigste Rechtsquelle das Handelsgesetzbuch, Nebengesetze sind das Scheck- und Wechselrecht. Weitet man den Blickwinkel ein wenig, wird auch das Gesellschaftsrecht mit seinen Regeln und Normen zu Kapitelmarktrecht, Börsenrecht und Wertpapierrecht, Bankrecht relevant.

Das Handelsrecht bezieht sich also auf diverse Rechtsquellen. Handelsrechtliche Vorschriften sind auch zu finden im Börsengesetz, § 52 BörsG, der Zivilprozessordnung, § 29 Abs. 2, 38 Abs. 1 und 1031 ZPO. Weiter sind zu nennen der Handelsbrauch nach § 346 HGB und das Gewohnheitsrecht.

Dr. Petra Wiche-Wendler

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