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Fachgebiet Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich in Deutschland auch Konkurs, Pleite oder Bankrott. Bankrott ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.

Das Insolvenzverfahren bezweckt, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Letzteres erfolgt bei insolventen Unternehmen durch Unternehmensauflösung bei Einzelpersonen letztlich durch die Restschuldbefreiung.

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